Pflichtteil verkaufen: So wird Ihr Anspruch sofort zu Geld

Ein Pflichtteilsanspruch lässt sich verkaufen. Das Gesetz erklärt ihn ausdrücklich für übertragbar, und der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass auch eine Teilabtretung funktioniert. Wer seinen Pflichtteil verkauft, erhält sofort Geld, während der Käufer Auskunft, Bewertung und Durchsetzung gegenüber dem Erben übernimmt.
Der Erbfall liegt einige Monate zurück. Das Testament hat Sie auf den Pflichtteil gesetzt, der Erbe meldet sich nicht oder spielt auf Zeit. Vielleicht ist es ein Bruder, vielleicht die zweite Ehefrau des Vaters. Sie wissen, dass Ihnen Geld zusteht. Sie wissen aber auch, was ein Streit kostet: Jahre, Nerven, Familienfrieden. Genau an dieser Stelle setzt eine Möglichkeit an, die viele Berechtigte nicht kennen.
Das Gesetz hat den Verkauf ausdrücklich vorgesehen
Der Pflichtteil ist kein Anteil am Nachlass, sondern ein reiner Geldanspruch gegen den Erben. Er entsteht nach § 2317 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall. Absatz 2 derselben Vorschrift stellt klar, dass der Anspruch vererblich und übertragbar ist. Sie können ihn also abtreten wie jede andere Geldforderung, ohne Zustimmung des Erben und ohne notarielle Beurkundung.
Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zum Erbteil. Wer Miterbe ist, braucht für den Verkauf seines Anteils einen Notar, und die übrigen Miterben haben ein Vorkaufsrecht. Beim Pflichtteil fällt beides weg. Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und dem Käufer zustande. Der Erbe erfährt davon durch die Anzeige der Abtretung und zahlt ab diesem Moment an den neuen Gläubiger.
Was der BGH zur Abtretung entschieden hat
Wie belastbar dieser Weg ist, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.11.2022 (Az. IV ZR 60/22). Ein Sohn hatte die Erbschaft nach seinem Vater ausgeschlagen und den Pflichtteil verlangt. Einen Teil dieses Anspruchs hatte er bereits an seine Stieftochter abgetreten. Der Erbe verweigerte jede Auskunft über den Nachlass und berief sich unter anderem auf die Abtretung.
Der BGH ließ das nicht gelten. Bei einer Teilabtretung stehen dem bisherigen Berechtigten und dem neuen Gläubiger jeweils eigene Auskunftsrechte zu. Will der Erbe die Auskunft verweigern, muss er darlegen, dass der Berechtigte seinen Anspruch vollständig verloren hat. Das gelang ihm nicht. Für Sie bedeutet das: Eine Abtretung schwächt die Rechtsposition nicht. Sie verlagert sie nur auf jemanden, der sie durchsetzen kann und will.
Abtretung ist etwas anderes als Pfändung
Gelegentlich taucht der Einwand auf, ein Pflichtteil sei doch nur eingeschränkt pfändbar. Das stimmt, betrifft aber eine andere Frage. § 852 ZPO erlaubt die Pfändung durch Gläubiger erst, wenn der Anspruch anerkannt oder rechtshängig ist. Die Regel schützt Ihre persönliche Entscheidung, ob Sie gegen den Erben vorgehen wollen, vor dem Zugriff fremder Gläubiger.
Verkaufen Sie selbst, treffen Sie genau diese Entscheidung. Niemand zwingt Sie dazu, niemand übergeht Sie. Die freiwillige Abtretung bleibt deshalb jederzeit möglich, auch bevor der Erbe irgendetwas anerkannt hat.
Welche Risiken Sie mit dem Anspruch abgeben
Ein Pflichtteil steht zwar fest, seine Höhe aber selten. Sie hängt vom Wert des Nachlasses am Todestag ab, von Schenkungen der letzten zehn Jahre, von Schulden und Bewertungsfragen. Hinzu kommen Risiken, die mit dem Recht selbst nichts zu tun haben. Der Erbe kann zahlungsunfähig werden, Vermögen beiseiteschaffen oder einfach jahrelang prozessieren.
Wer verkauft, gibt diese Unsicherheiten an den Käufer ab. Er übernimmt die Auskunftsklage, das Wertgutachten, die Verhandlungen und notfalls die Vollstreckung. Auch die Frist läuft dann für ihn. Der Pflichtteil verjährt nach §§ 195, 199 BGB in drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von der Enterbung erfahren haben. Diese Uhr tickt unabhängig davon, ob der Erbe kooperiert.
So läuft der Verkauf Ihres Pflichtteils ab
- Sie schildern den Fall und reichen vorhandene Unterlagen ein: Testament oder Erbvertrag, Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts, bisherige Korrespondenz mit dem Erben und alles, was Sie über das Vermögen wissen.
- Wir prüfen den Anspruch kostenfrei und ohne Kostenrisiko. Dabei geht es um die Pflichtteilsquote, den Nachlass, mögliche Schenkungen und die Durchsetzbarkeit gegenüber dem Erben.
- Sie erhalten ein verbindliches Angebot. Ob Sie es annehmen, entscheiden allein Sie.
- Nehmen Sie an, wird ein schriftlicher Abtretungsvertrag geschlossen. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.
- Der Betrag wird ausgezahlt. Die Deutsche RechteKäufer GmbH zeigt dem Erben die Abtretung an und führt alle weiteren Schritte auf eigene Rechnung.
Eine erste Einordnung erhalten Sie in wenigen Minuten über den Pflichtteil-Check.
Verkaufen oder selbst durchsetzen
Beide Wege sind legitim. Wer Zeit hat, die Familie ohnehin nicht mehr schonen muss und einen klar überschaubaren Nachlass vor sich sieht, kann den Anspruch selbst verfolgen. Am Ende steht dann möglicherweise mehr. Allerdings tragen Sie auch das volle Risiko, dass es weniger wird, länger dauert oder ganz ausfällt.
Der Verkauf bringt Tempo und Planbarkeit. Er eignet sich vor allem, wenn der Erbe ein naher Angehöriger ist und Sie den direkten Konflikt vermeiden wollen. Ebenso, wenn eine Immobilie oder ein Unternehmen im Nachlass steckt und Streit über den Wert absehbar ist. Oder wenn Sie das Geld jetzt brauchen und nicht in einigen Jahren.
Was den Wert Ihres Anspruchs für den Verkauf bestimmt
Je klarer die Faktenlage, desto besser das Angebot. Hilfreich sind Angaben zu Grundbesitz, Konten, Depots und Lebensversicherungen des Verstorbenen. Ebenso wichtig sind Hinweise auf größere Schenkungen zu Lebzeiten, etwa die Übertragung eines Hauses an ein Geschwister. Solche Zuwendungen begründen oft einen zusätzlichen Ergänzungsanspruch, der ebenfalls verkauft werden kann.
Fehlen Ihnen diese Informationen, ist das kein Hindernis. Der Erbe schuldet Auskunft, und diese Auskunft holt nach dem Verkauf der Käufer ein. Ein Überblick über alle Rechte, die wir ankaufen, steht unter unseren Leistungen.
Machen Sie jetzt den Pflichtteil-Check und erfahren Sie, was Ihr Anspruch wert ist.
office@rechtekaeufer.de
