Pflichtteil trotz ausländischem Erbrecht zu Geld machen

Hat der Erblasser ein ausländisches Erbrecht gewählt, das keinen Pflichtteil kennt, ist Ihr Anspruch nicht automatisch verloren. Der Bundesgerichtshof hat 2022 entschieden, dass der deutsche Pflichtteil bei enger Verbindung zu Deutschland zur öffentlichen Ordnung gehört. Solche Ansprüche sind aufwendig durchzusetzen, lassen sich aber verkaufen.
Der Vater lebte seit Jahrzehnten in Deutschland, besaß aber einen britischen Pass. Im Testament hat er englisches Recht gewählt und seinen gesamten Besitz der neuen Partnerin vermacht. Der Erbe lässt Sie wissen, nach englischem Recht gebe es keinen Pflichtteil, Ihre Forderung gehe deshalb ins Leere. Konstellationen wie diese werden häufiger, weil immer mehr Familien Bezüge zu mehreren Ländern haben.
Welches Recht gilt überhaupt für den Erbfall?
Seit dem 17. August 2015 bestimmt die Europäische Erbrechtsverordnung, kurz EuErbVO, das anwendbare Recht. Grundsätzlich gilt nach Art. 21 das Recht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wer also zuletzt in Deutschland lebte, wird im Regelfall nach deutschem Recht beerbt, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit.
Was einfach klingt, ist es oft nicht. Wo jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, ergibt sich aus einer Gesamtbetrachtung seiner Lebensumstände in den Jahren vor dem Tod. Streit entsteht etwa, wenn ein Elternteil den Winter regelmäßig auf Mallorca verbrachte, zuletzt in einem Pflegeheim jenseits der Grenze lebte oder zwei Wohnungen in verschiedenen Ländern unterhielt. Schon diese Vorfrage kann über das gesamte Pflichtteilsrecht entscheiden.
Art. 22 erlaubt allerdings eine Rechtswahl. Jeder kann für seinen Nachlass das Recht des Staates wählen, dem er angehört. Ein Brite kann sich also für englisches Recht entscheiden, eine Amerikanerin für das Recht ihres Bundesstaates. Manche Rechtsordnungen kennen keinen festen Pflichtteil, sondern allenfalls Unterhalts- oder Versorgungsansprüche, die vom Bedarf abhängen. Genau hier beginnt das Problem für Kinder, die bei der Verteilung übergangen werden.
BGH: Der Pflichtteil gehört zur öffentlichen Ordnung
Am 29.06.2022 hat der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 110/21) einen solchen Fall entschieden. Ein britischer Staatsangehöriger hatte mehr als fünfzig Jahre in Deutschland gelebt und testamentarisch englisches Recht gewählt. Sein Adoptivsohn war übergangen worden und verlangte Auskunft über den Nachlass, um seinen Pflichtteil zu berechnen.
Der BGH hielt die Rechtswahl für zulässig. Ihre Anwendung im konkreten Fall verstieß jedoch offensichtlich gegen den deutschen ordre public, also die Grundwertungen der deutschen Rechtsordnung, die Art. 35 EuErbVO schützt. Der Pflichtteil ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine durch das Grundgesetz garantierte, bedarfsunabhängige Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass. Das englische Recht bietet nur einen Ermessensanspruch, der von Bedürftigkeit abhängt und zudem einen letzten Wohnsitz in England voraussetzt. Das reichte dem BGH nicht. Der Sohn bekam seinen Auskunftsanspruch nach deutschem Recht.
Was der BGH offengelassen hat
Die Entscheidung ist kein Freibrief für jeden Fall. Der BGH stellte auf den starken Inlandsbezug ab: jahrzehntelanger Lebensmittelpunkt in Deutschland, Nachlass im Inland. Ob ein ausländisches Recht, das einen Pflichtteil kennt, ihn aber niedriger bemisst, ebenfalls gegen die öffentliche Ordnung verstößt, hat er ausdrücklich nicht entschieden. Ebenso wenig gibt es eine feste Grenze, ab wann eine Verbindung zu Deutschland eng genug ist.
Für Pflichtteilsberechtigte bedeutet das: Der Anspruch kann bestehen, er muss aber begründet werden. Wer sich darauf beruft, braucht Ausdauer, gute Kenntnis der Lebensumstände des Verstorbenen und die Bereitschaft, gegebenenfalls bis zum BGH zu gehen.
Der umgekehrte Fall: Deutsche Eltern mit Wohnsitz im Ausland
Nicht weniger häufig ist die Gegenrichtung. Die Mutter hat ihren Ruhestand in Spanien, Österreich oder der Schweiz verbracht und dort zuletzt gelebt. Ohne Rechtswahl gilt dann grundsätzlich das Recht ihres letzten Aufenthaltsstaats. Ihr Anspruch richtet sich nach dessen Regeln, die andere Quoten, andere Fristen oder statt eines Geldanspruchs eine echte Beteiligung am Nachlass vorsehen können. Für die Schweiz als Nicht-EU-Staat gelten zudem eigene Regeln über das anwendbare Recht.
Vermögen in mehreren Ländern: Wo die Durchsetzung schwierig wird
Selbst wenn der Anspruch feststeht, liegt das Vermögen oft verteilt: ein Konto in Deutschland, eine Ferienwohnung in Frankreich, ein Depot in London. Innerhalb der EU erleichtert die EuErbVO die Anerkennung von Entscheidungen, und das Europäische Nachlasszeugnis hilft beim Nachweis von Rechtspositionen. Außerhalb der EU ist jede Vollstreckung ein eigenes Projekt mit eigenen Fristen, Übersetzungen und Verfahren.
Hinzu kommt, dass Erben im Ausland deutsche Schreiben gern ignorieren. Ein Pflichtteilsberechtigter, der in Deutschland lebt, sieht sich dann einem Verfahren gegenüber, das Zeit, Geduld und Kenntnis mehrerer Rechtsordnungen verlangt.
Den Anspruch verkaufen statt international streiten
Ein Pflichtteilsanspruch nach deutschem Recht ist nach § 2317 Abs. 2 BGB übertragbar, auch wenn der Fall internationale Bezüge hat. Die Deutsche RechteKäufer GmbH prüft, welches Recht anwendbar ist, ob ein ordre-public-Argument trägt und wo sich Vermögen befindet. Nehmen Sie das Angebot an, erhalten Sie einen festen Betrag, und wir tragen das Risiko der Durchsetzung im In- und Ausland.
Beide Wege bleiben legitim. Wer selbst kämpfen will, kann sich auf die BGH-Entscheidung stützen. Wer Sicherheit braucht, verkauft. Wie der Verkauf im Grundsatz abläuft, lesen Sie im Beitrag Pflichtteil verkaufen.
Was wir für die Prüfung brauchen
- Testament mit einer eventuellen Rechtswahl, in jeder vorhandenen Sprachfassung.
- Angaben zu Staatsangehörigkeit und letzten Wohnorten des Verstorbenen.
- Bekannte Vermögenswerte und ihre Belegenheit, also in welchem Land sie sich befinden.
- Bisherige Korrespondenz mit Erben, Nachlassgerichten oder ausländischen Stellen.
Die Prüfung ist kostenfrei und ohne Kostenrisiko.
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