Vermächtnis erst später fällig? So kommen Sie früher an Geld

Viele Vermächtnisse werden nicht mit dem Erbfall fällig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, oft erst beim Tod des Erben. Der Anspruch besteht trotzdem schon. Wer nicht Jahrzehnte warten will, kann ein Vermächtnis vor Fälligkeit verkaufen und das Geld sofort nutzen.
„Das Geld bekommst du, wenn ich nicht mehr bin.“ Diesen Satz hören Vermächtnisnehmer häufig, nicht vom Erblasser, sondern vom Erben. Manchmal steht er so ähnlich sogar im Testament: Der Erbe soll das Vermächtnis „nach seinem Belieben“ erfüllen oder es wird ausdrücklich erst bei seinem Tod fällig. Für den Bedachten heißt das Warten, ohne zu wissen, wie lange.
Wann ein Vermächtnis im Normalfall fällig ist
Ohne besondere Anordnung fällt das Vermächtnis nach § 2176 BGB mit dem Erbfall an. Fällig ist es grundsätzlich sofort. Der Erbe darf lediglich in den ersten drei Monaten nach Annahme der Erbschaft die Erfüllung nach § 2014 BGB verweigern, um sich einen Überblick zu verschaffen. Danach müssen Sie nicht länger stillhalten.
Der Erblasser kann davon abweichen. Er kann einen festen Termin bestimmen, etwa den dreißigsten Geburtstag des Bedachten, oder die Fälligkeit an ein Ereignis knüpfen. Er kann die Leistungszeit auch ganz in das Belieben des Erben stellen. Für diesen Fall bestimmt § 2181 BGB, dass die Leistung im Zweifel mit dem Tod des Beschwerten fällig wird.
Angefallen, aber noch nicht fällig
Juristisch ist zu unterscheiden, ob ein Vermächtnis erst später anfällt oder ob es bereits angefallen und nur später fällig ist. Im zweiten Fall spricht man von einem betagten Vermächtnis. Der Anspruch ist mit dem Erbfall entstanden. Lediglich die Zahlung ist hinausgeschoben.
Für Sie ist das eine gute Nachricht. Ein bereits entstandener Anspruch ist ein gegenwärtiger Vermögenswert. Er kann grundsätzlich vererbt und abgetreten werden, auch wenn Sie die Leistung noch nicht verlangen können. Ob er ausnahmsweise an Ihr Überleben geknüpft ist, hängt vom Wortlaut der Verfügung ab und muss im Einzelfall geprüft werden.
Was der Bundesfinanzhof zum Vermächtnis beim Tod des Erben entschieden hat
Wie ernst das Recht diese Gestaltung nimmt, zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. August 2021 (Az. II R 2/20). Ein Vermächtnis sollte erst mit dem Tod des beschwerten Erben fällig werden. Der zunächst bedachte Vermächtnisnehmer fiel vor diesem Zeitpunkt weg, an seine Stelle trat ein Ersatzbedachter.
Der BFH entschied, dass ein solches Vermächtnis für die Erbschaftsteuer wie eine Nacherbschaft zu behandeln ist. Grundlage ist § 6 Abs. 4 ErbStG. Der Vermächtnisnehmer erwirbt steuerlich nicht vom ursprünglichen Erblasser, sondern vom beschwerten Erben. Das gilt nach dem Urteil auch für den Ersatzbedachten, der nicht etwa vom weggefallenen Erstbedachten erwirbt.
Die Entscheidung hat eine praktische Botschaft, die über das Steuerrecht hinausgeht. Ein bei Tod des Erben fälliges Vermächtnis ist rechtlich eng mit der Person und dem Vermögen des Erben verknüpft. Wer es erhält, ist auf Jahre oder Jahrzehnte vom Verhalten und vom Schicksal des Erben abhängig.
Die Risiken langer Wartezeiten
- Der Erbe verbraucht das Vermögen, aus dem das Vermächtnis später gezahlt werden soll.
- Er belastet oder verkauft eine Immobilie, ohne dass Ihr Anspruch gesichert ist.
- Bei seinem Tod treffen Sie auf dessen Erben, die womöglich nichts von Ihrem Anspruch wissen wollen.
- Unterlagen gehen verloren, Zeugen versterben, Erinnerungen verblassen.
Hinzu kommt der schlichte Faktor Lebenszeit. Ein Vermächtnis, das Ihnen mit sechzig zufließt, hat für Ihre Lebensplanung einen anderen Wert als dasselbe Vermächtnis mit fünfunddreißig, wenn Sie eine Familie gründen oder ein Haus kaufen.
Ein typischer Fall: Ein Witwer setzt seine zweite Ehefrau als Alleinerbin ein. Seine Tochter aus erster Ehe erhält ein Geldvermächtnis, fällig beim Tod der Witwe. Die Witwe ist zwölf Jahre älter als die Tochter und bei guter Gesundheit. Die Tochter steht vor der Aussicht, ihr Vermächtnis womöglich erst im Rentenalter zu erhalten, und muss bis dahin darauf vertrauen, dass die Stiefmutter das Vermögen erhält. Genau in solchen Konstellationen verschafft ein Verkauf Planungssicherheit.
Was Sie während der Wartezeit tun können
Ist ein Grundstück vermacht, lässt sich der Anspruch auf Übertragung durch eine Vormerkung im Grundbuch sichern. Das schützt Sie gegen spätere Verfügungen des Erben. Bei Geldvermächtnissen fehlt ein so wirksames Instrument. Hier kommt es darauf an, ob der Erbe freiwillig Sicherheiten stellt oder ob das Testament dazu etwas regelt.
Prüfen Sie außerdem, ob das Testament eine Verzinsung bis zur Fälligkeit vorsieht. Solche Anordnungen finden sich gerade bei lange hinausgeschobenen Geldvermächtnissen und erhöhen den Wert Ihres Anspruchs.
Vor Fälligkeit verkaufen: so funktioniert es
Die Deutsche RechteKäufer GmbH kauft auch Vermächtnisse an, die erst in Zukunft fällig werden. Sie erhalten jetzt einen festen Betrag. Wir warten an Ihrer Stelle die Fälligkeit ab, sichern den Anspruch, soweit möglich, und setzen ihn später gegenüber dem Erben oder dessen Erben durch.
Für die Bewertung kommt es auf die voraussichtliche Wartezeit, die Vermögenslage des Erben, vorhandene Sicherheiten und die genaue Formulierung im Testament an. Wie ein Ankauf grundsätzlich abläuft, erläutert der Beitrag Vermächtnis verkaufen. Hängt Ihr Vermächtnis nicht an einem Termin, sondern an einer Bedingung, lesen Sie Bedingtes Vermächtnis verkaufen.
Diese Informationen benötigen wir
Senden Sie uns die letztwillige Verfügung mit Eröffnungsprotokoll, Angaben zum Erben und seiner Vermögenssituation, soweit bekannt, sowie Informationen zum vermachten Gegenstand. Hat der Erbe Ihnen gegenüber Erklärungen zur späteren Zahlung abgegeben, legen Sie diese bei. Je präziser das Bild, desto belastbarer das Angebot.
Warten Sie nicht auf den Stichtag. Lassen Sie Ihr Vermächtnis jetzt prüfen.
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