Pflichtteil gestundet? So kommen Sie trotzdem an Ihr Geld

Ein Erbe kann die Stundung des Pflichtteils nur verlangen, wenn die sofortige Zahlung für ihn eine unbillige Härte wäre. Die Hürde ist hoch, wie ein Verfahren vor BGH und OLG Rostock zeigt. Droht Ihnen trotzdem jahrelanges Warten, können Sie den Anspruch verkaufen und erhalten Ihr Geld sofort, auch wenn über die Stundung noch gestritten wird.
Der Brief kommt meist kurz nach der ersten Zahlungsaufforderung. Der Erbe bedauert, er könne den Pflichtteil derzeit nicht aufbringen, das Vermögen stecke im Haus. Er beantrage daher Stundung, vielleicht für drei, vielleicht für fünf Jahre. Für Sie klingt das nach einem Zahlungsaufschub ohne Ende. Bevor Sie sich darauf einlassen, lohnt ein genauer Blick auf das Gesetz.
Was § 2331a BGB tatsächlich erlaubt
Die Vorschrift ist eine Ausnahme vom Grundsatz, dass der Pflichtteil mit dem Erbfall in voller Höhe fällig wird. Der Erbe kann Stundung nur verlangen, wenn die sofortige Erfüllung des gesamten Anspruchs wegen der Art der Nachlassgegenstände eine unbillige Härte für ihn wäre. Das Gesetz nennt zwei Beispiele: Er müsste das Familienheim aufgeben, oder er müsste ein Wirtschaftsgut veräußern, das für ihn und seine Familie die wirtschaftliche Lebensgrundlage bildet.
Ebenso ausdrücklich steht im Gesetz, dass Ihre Interessen als Pflichtteilsberechtigter angemessen zu berücksichtigen sind. Eine Stundung ist also keine Formalie, sondern das Ergebnis einer Abwägung. Und sie bleibt für den Erben nicht folgenlos: Über den Verweis auf § 1382 BGB ist der gestundete Betrag zu verzinsen, und auf Antrag kann das Gericht eine Sicherheitsleistung anordnen.
Seit der Erbrechtsreform, die zum 1. Januar 2010 in Kraft trat, steht dieses Recht jedem Erben zu, nicht mehr nur Erben, die selbst pflichtteilsberechtigt sind. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Schwelle von einer ungewöhnlichen auf eine unbillige Härte abgesenkt. Erben berufen sich seitdem häufiger auf die Vorschrift. Durchschlagend ist das Argument trotzdem nur selten, denn die Abwägung mit Ihren Interessen bleibt.
Der Fall aus Mecklenburg-Vorpommern
Wie streng die Gerichte prüfen, zeigt ein Rechtsstreit, der bis zum Bundesgerichtshof ging. Eine Alleinerbin wollte die Pflichtteile ihrer Mutter und ihres Onkels über mehrere Jahre hinausschieben. Ihr Vermögen bestand im Wesentlichen aus dem geerbten Haus. Landgericht und Oberlandesgericht Rostock lehnten die Stundung ab, unter anderem mit Hinweis auf ein Kaufangebot für die Immobilie.
Der BGH hob diese Entscheidung mit Beschluss vom 21.11.2018 (Az. IV ZR 229/18) auf. Allerdings nicht, weil er die Stundung für berechtigt hielt. Das OLG hatte übersehen, dass die Erbin das Kaufangebot bestritten hatte, und damit ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Ohne diesen Fehler, so der BGH, hätte die Abwägung möglicherweise anders ausfallen können.
Im zweiten Durchgang wies das OLG Rostock im Juni 2019 den Stundungsantrag erneut ab. Die Erbin hatte das Haus beliehen, um es zu sanieren, ohne die offenen Pflichtteile zu bedenken. Sie konnte auch nach Jahren nicht darlegen, wann sie zahlen könnte. Und das Alter der Berechtigten sprach gegen einen weiteren Aufschub. Am Ende musste sie sofort zahlen, viele Jahre nach dem Erbfall.
Woran Stundungsanträge typischerweise scheitern
- Der Erbe kann auch nach einer Stundung voraussichtlich nicht zahlen. Dann verschiebt der Aufschub das Problem nur, und eine Stundung scheidet aus.
- Es gibt zumutbare andere Wege, etwa eine Beleihung, den Verkauf eines Teils des Nachlasses oder eigenes Vermögen des Erben.
- Das Haus war beim Erbfall nicht das Familienheim des Erben, und es ist auch nicht absehbar, dass es seine Lebensgrundlage wird.
- Der Erbe hat den Nachlass in Kenntnis der Pflichtteile anderweitig verwendet oder belastet.
- Den Berechtigten ist ein weiteres Warten nicht zuzumuten, etwa wegen ihres Alters oder eigener Not.
Was ein Stundungsantrag für Sie praktisch bedeutet
Auch wenn die Erfolgsaussichten des Erben oft gering sind, verändert der Antrag die Lage. Ist der Anspruch unstreitig, entscheidet das Nachlassgericht. Ist er streitig, gehört die Stundungsfrage in den Zahlungsprozess. In beiden Fällen entsteht ein zusätzliches Thema, über das Monate verhandelt wird, im Rostocker Fall waren es Jahre. Und selbst wenn Sie gewinnen, bleibt offen, ob der Erbe dann wirklich zahlen kann.
Ein Erbe, der Stundung beantragt, sagt Ihnen außerdem etwas Wichtiges über sich: Er hat das Geld nicht flüssig. Das ist für Ihre eigene Planung eine wertvolle Information. Sie bedeutet, dass am Ende eine Zwangsvollstreckung in die Immobilie stehen kann.
Verkaufen, während der Erbe auf Zeit spielt
Ein Pflichtteil bleibt nach § 2317 Abs. 2 BGB übertragbar, auch wenn ein Stundungsantrag gestellt oder sogar bewilligt ist. Wird er gestundet, geht die Forderung mit allen Modalitäten auf den Käufer über, einschließlich Verzinsung und etwaiger Sicherheiten. Sie selbst erhalten Ihren Betrag sofort.
Die Deutsche RechteKäufer GmbH prüft Ihren Anspruch und den Stand der Stundungsfrage kostenfrei. Nehmen Sie das Angebot an, übernehmen wir das Verfahren, die Verhandlungen mit dem Erben und das Risiko, dass sich die Zahlung weiter verzögert. Beide Wege sind legitim. Wer Zeit hat und den Erben genau kennt, kann den Stundungsantrag selbst abwehren. Wer Planbarkeit braucht, verkauft.
Mehr zur Ausgangslage, wenn der Erbe gar nicht reagiert, lesen Sie im Beitrag Erbe zahlt Pflichtteil nicht.
Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
Für die Prüfung genügen in der Regel das Testament, das Eröffnungsprotokoll, Ihre Zahlungsaufforderung und das Schreiben, mit dem der Erbe Stundung verlangt. Liegt bereits ein Beschluss des Nachlassgerichts oder ein Urteil vor, legen Sie es bei. Wissen Sie etwas über Belastungen der Immobilie oder Kaufangebote, notieren Sie es. Solche Angaben waren im Rostocker Verfahren am Ende entscheidend.
Lassen Sie sich nicht vertrösten: Prüfen Sie jetzt kostenfrei, was Ihr Pflichtteil sofort bringt.
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