Nacherbenanwartschaft verkaufen: Geld jetzt statt Erbe später

Nacherbenanwartschaft verkaufen: Geld jetzt statt Erbe später

Wer als Nacherbe eingesetzt ist, erbt erst, wenn der Nacherbfall eintritt, meist mit dem Tod des Vorerben. Die Anwartschaft auf dieses Erbe ist aber schon heute ein Vermögenswert, den Sie notariell übertragen und damit verkaufen können. Das OLG Bremen hat 2025 gezeigt, welche Folgen ein solcher Schritt hat und warum er gut überlegt sein will.

Die Konstellation ist verbreitet. Ein Elternteil stirbt, der überlebende Ehegatte wird Vorerbe, die Kinder werden Nacherben. Der Vorerbe darf im Haus wohnen und die Erträge nutzen. Die Kinder dagegen haben ein Recht auf die Zukunft, aber kein Geld in der Gegenwart. Nicht selten vergehen Jahrzehnte, bis der Nacherbfall eintritt. Wer in dieser Zeit eine Familie gründet, ein Haus kaufen will oder Schulden ablösen muss, steht vor einer einfachen Frage: Lässt sich das spätere Erbe schon jetzt nutzen?

Was eine Nacherbenanwartschaft ist

Mit dem Erbfall erwirbt der Nacherbe eine gesicherte Rechtsposition. Der Vorerbe darf über Grundstücke des Nachlasses nur eingeschränkt verfügen (§ 2113 BGB), und im Grundbuch steht ein Nacherbenvermerk. Tritt der Nacherbfall ein, fällt die Erbschaft dem Nacherben an (§ 2139 BGB). Stirbt der Nacherbe vorher, geht sein Recht nach § 2108 Abs. 2 BGB in der Regel auf seine Erben über, sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat.

Diese Rechtsposition nennen Juristen Anwartschaftsrecht. Sie ist nach herrschender Auffassung übertragbar, und zwar in entsprechender Anwendung von § 2033 BGB durch notariell beurkundeten Vertrag. Damit lässt sie sich auch verkaufen: an den Vorerben, an andere Nacherben oder an einen Dritten.

Was das OLG Bremen entschieden hat

Mit Beschluss vom 3. Juli 2025 (Az. 3 W 6/25) befasste sich das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen mit einem Grundbuchfall. Eine Vorerbin wollte den Nacherbenvermerk löschen lassen. Mehrere Nacherben hatten ihre Anwartschaftsrechte auf sie übertragen, ein weiterer Nacherbe hatte die Nacherbschaft ausgeschlagen.

Das Gericht erkannte an, dass die Übertragung der Anwartschaften Wirkung hatte. Nach dem Testament entfiel insoweit sogar die Ersatznacherbfolge. Für den Nacherben, der ausgeschlagen hatte, verlangte es dagegen mehr. Eine Ausschlagung ist nur wirksam, wenn die Nacherbschaft nicht vorher angenommen wurde. Das Gericht ließ hierfür eine eidesstattliche Versicherung genügen, dass er weder angenommen noch über sein Anwartschaftsrecht verfügt hatte.

Besonders aufschlussreich ist ein Satz aus der Begründung. Verfügungen über das Anwartschaftsrecht, etwa ein Verkauf oder eine Verpfändung, sprechen nach Auffassung des OLG in der Regel für eine Annahme der Nacherbschaft. Wer verkauft, hat sich also entschieden.

Was der Beschluss für Verkäufer bedeutet

Der Verkauf Ihrer Anwartschaft ist kein vorläufiger Schritt. Er schließt eine spätere Ausschlagung praktisch aus, weil er als Annahme gewertet wird. Prüfen Sie deshalb vor dem Verkauf, ob der Nachlass werthaltig ist. Bei überschuldeten Nachlässen kann die Ausschlagung die bessere Wahl sein, beim werthaltigen Nachlass ist der Verkauf ein Weg zu Liquidität.

Außerdem zeigt der Fall, wie sehr es auf das Testament ankommt. Ob Ersatznacherben vorgesehen sind und was mit ihren Rechten bei einer Übertragung geschieht, regelt der Erblasser. Im Bremer Fall entfiel die Ersatznacherbfolge nach dem Testament. Fehlt eine solche Regelung, kann die Lage komplizierter sein. Ein Käufer wird das genau prüfen.

Was im Grundbuch geschieht

Gehört eine Immobilie zum Nachlass, ist der Nacherbenvermerk der sichtbare Ausdruck Ihrer Rechte. Er warnt jeden Erwerber, dass der Vorerbe nicht frei verfügen kann. Erwirbt der Vorerbe alle Anwartschaften, kommt eine Löschung des Vermerks in Betracht; dafür verlangt das Grundbuchamt aber lückenlose Nachweise. Der Bremer Fall zeigt, wie genau es hinschaut: Schon ein einzelner Nacherbe, dessen Rechtslage nicht belegt ist, hält die Löschung auf. Verkaufen Sie an einen Dritten, bleibt der Vermerk bestehen, und der Erwerber tritt an Ihre Stelle. Mit dem Nacherbfall fällt ihm zu, was sonst Ihnen zugefallen wäre.

Wer als Käufer in Frage kommt

  1. Der Vorerbe selbst. Er erhält mit allen Anwartschaften die Freiheit, über den Nachlass ohne Bindung zu verfügen, etwa das Haus zu verkaufen. Häufig hat er aber gerade nicht die Mittel, die Nacherben abzufinden.
  2. Andere Nacherben, die ihre Position ausbauen wollen.
  3. Ein Dritter, der den Zeitpunkt des Nacherbfalls abwarten kann und das Risiko trägt, wie sich der Nachlass bis dahin entwickelt.

Für den Vorerben ist ein Erwerb oft besonders attraktiv, weil der Nacherbenvermerk im Grundbuch einen Verkauf des Hauses ohne Mitwirkung der Nacherben erheblich erschwert. Für Sie als Nacherben ist entscheidend, wer zuverlässig zahlt.

Worauf es beim Wert ankommt

Der wirtschaftliche Wert einer Anwartschaft hängt von Faktoren ab, die bei einem gewöhnlichen Erbteil keine Rolle spielen. Wann der Nacherbfall eintritt, ist meist ungewiss. Wie der Vorerbe bis dahin wirtschaftet, ist offen. Befreite Vorerben dürfen mehr als nicht befreite. Hinzu kommen Fragen nach Ersatznacherben, nach weiteren Nacherben und nach Belastungen des Nachlasses. Ein seriöser Käufer bewertet all das offen und erklärt Ihnen, worauf sein Angebot beruht.

Verkauf an die Deutsche RechteKäufer GmbH

Wir kaufen auch Nacherbenanwartschaften an, wenn Sie nicht bis zum Nacherbfall warten wollen. Sie erhalten Geld jetzt, wir übernehmen das Warten und das Risiko der weiteren Entwicklung. Die Prüfung ist für Sie kostenfrei und ohne Kostenrisiko. Kaufvertrag und Übertragung werden notariell beurkundet; welche Angaben in eine solche Urkunde gehören, lesen Sie in unserem Beitrag Erbteil verkaufen beim Notar.

Ob Sie verkaufen, an den Vorerben abgeben oder abwarten, bleibt Ihre Entscheidung. Treffen Sie sie mit einem klaren Bild davon, was Ihre Anwartschaft heute wert ist.

Lassen Sie Ihre Nacherbenanwartschaft jetzt kostenfrei prüfen.

office@rechtekaeufer.de

Vorheriger Beitrag
Nach dem Erbfall Beweise sichern: Die ersten Wochen zählen
Nächster Beitrag
Nachlasskonto gesperrt: So kommen Sie trotzdem an Ihr Geld