Vermächtnis bewerten lassen, wenn der Erbe nichts offenlegt

Vermächtnis bewerten lassen, wenn der Erbe nichts offenlegt

Wer ein Vermächtnis bewerten lassen will, braucht Zahlen über den Nachlass. Vermächtnisnehmer haben dafür schwächere Auskunftsrechte als Pflichtteilsberechtigte, aber keine leeren Hände. Wo das Gesetz schweigt, hilft Treu und Glauben. Und wo die Auskunft stockt, kann ein Käufer das Risiko übernehmen.

Bei einem festen Geldbetrag stellt sich die Frage kaum. Anders liegt es, wenn das Testament Ihnen „ein Viertel meines Barvermögens“, „mein Wertpapierdepot“ oder „den gesamten Hausrat“ zuwendet. Dann hängt der Wert Ihres Anspruchs von Informationen ab, die nur der Erbe hat. Er kennt Kontoauszüge, Depotstände und Verbindlichkeiten. Sie kennen den Satz im Testament.

Warum gerade Quoten- und Sachgesamtheitsvermächtnisse Zahlen brauchen

Ein Quotenvermächtnis bemisst sich nach einem Bruchteil des Nachlasses oder eines Teils davon. Maßgeblich ist, was nach Abzug der Verbindlichkeiten übrig bleibt, die das Testament einbezieht. Schon die Frage, welche Schulden abzuziehen sind, kann den Wert erheblich verschieben. Ähnlich verhält es sich, wenn ein Depot, ein Kontoguthaben oder eine Sammlung vermacht ist. Was am Todestag vorhanden war, was danach entnommen wurde und welche Erträge angefallen sind, wissen Sie ohne Unterlagen nicht.

Kein gesetzlicher Auskunftsanspruch, aber ein richterlicher

Das Gesetz gibt dem Pflichtteilsberechtigten in § 2314 BGB ein umfassendes Auskunftsrecht bis hin zum notariellen Nachlassverzeichnis. Für Vermächtnisnehmer fehlt eine solche Vorschrift. Der Anspruch aus § 2174 BGB richtet sich auf Leistung, nicht auf Information.

Die Rechtsprechung schließt diese Lücke über Treu und Glauben nach § 242 BGB. Ein Auskunftsanspruch besteht, wenn der Vermächtnisnehmer über Bestand und Umfang seines Rechts entschuldbar im Ungewissen ist und der Erbe die Auskunft unschwer erteilen kann. Bezieht sich das Vermächtnis auf eine Gesamtheit von Gegenständen, kommt die Pflicht zur Vorlage eines Bestandsverzeichnisses nach § 260 BGB hinzu.

Was das Landgericht Nürnberg-Fürth einem Nachvermächtnisnehmer zusprach

Wie weit dieser Anspruch reichen kann, zeigt ein Teilurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 27. Juli 2023 (Az. 8 O 4921/22). Ein Erblasser hatte seine Ehefrau zur Erbin eingesetzt. Was nach ihrem Tod noch vorhanden war, sollte an den Sohn fallen. Nach dem Tod der Witwe stritten die Beteiligten darüber, welche Rolle der Sohn eigentlich hatte.

Das Gericht legte das Testament als Vollerbschaft der Ehefrau mit einem Nachvermächtnis zugunsten des Sohnes aus. Es stellte klar, dass ein Vermächtnisnehmer grundsätzlich keinen Auskunftsanspruch gegen den Erben hat. Ist er aber auf die Information angewiesen, um seinen Anspruch festzustellen und durchzusetzen, folgt der Anspruch aus §§ 242, 260 BGB. Die Erben der Witwe wurden verurteilt, ein Bestandsverzeichnis vorzulegen und über die Verwaltung des Nachlasses Rechnung zu legen.

Die Bedeutung für Vermächtnisnehmer liegt auf der Hand: Wer ohne Zahlen seinen Anspruch nicht beziffern kann, muss sich nicht mit dem Schweigen des Erben abfinden.

Wo die Grenzen der Auskunft liegen

Ganz auf Augenhöhe mit dem Pflichtteilsberechtigten stehen Vermächtnisnehmer trotzdem nicht. Nach der überwiegenden Rechtsprechung genügt in der Regel ein privat erstelltes Verzeichnis. Ein notarielles Nachlassverzeichnis oder ein Wertgutachten zulasten des Nachlasses können Vermächtnisnehmer meist nicht verlangen. Die Auskunft reicht zudem nur so weit, wie sie für Ihr konkretes Vermächtnis erforderlich ist.

Auch das Nachlassgericht hilft nur begrenzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 6. Januar 2021 (Az. 21 W 124/20) entschieden, dass bei der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen die Benachrichtigung auf den Teil beschränkt werden kann, der den einzelnen Beteiligten betrifft. Vermächtnisnehmer erfahren dann von ihrem eigenen Vermächtnis und vom belasteten Erben, aber nicht zwingend vom übrigen Inhalt des Testaments.

Welche Informationen Sie selbst beschaffen können

  1. Den vollständigen Wortlaut Ihrer eigenen Begünstigung samt Eröffnungsprotokoll.
  2. Den Grundbuchauszug, wenn ein Grundstück vermacht ist und Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.
  3. Eigene Unterlagen und Erinnerungen an das Vermögen des Erblassers, etwa frühere Gespräche, Kontoauszüge oder Schenkungen.
  4. Die schriftliche Aufforderung an den Erben, binnen einer angemessenen Frist Auskunft zu erteilen. Sie dokumentiert, dass Sie Ihr Recht geltend gemacht haben.

Wie wir Vermächtnisse mit unvollständigen Zahlen bewerten

Der Erbe mauert, Sie wollen nicht in eine Stufenklage aus Auskunft, Versicherung an Eides statt und Zahlung einsteigen. Das ist eine verständliche Haltung. Ein solches Verfahren kann sich über Jahre ziehen und belastet familiäre Beziehungen dauerhaft.

Die Deutsche RechteKäufer GmbH bewertet Vermächtnisse auch dann, wenn die Zahlen lückenhaft sind. Wir arbeiten mit dem, was Sie wissen, mit öffentlich zugänglichen Quellen und mit belastbaren Annahmen. Die Unsicherheit über den genauen Wert übernehmen wir mit dem Anspruch. Kaufen wir Ihr Vermächtnis, setzen wir die Auskunft selbst durch und tragen das Risiko, dass der Nachlass weniger hergibt als erwartet.

Ein typischer Fall: Eine Patentochter erhält „die Hälfte meiner Wertpapiere“. Der Alleinerbe, ein Neffe des Erblassers, teilt nur mit, das Depot sei „nicht mehr viel wert“. Belege legt er nicht vor. Für die Patentochter bleibt unklar, ob es um einen kleinen oder einen erheblichen Betrag geht. Ein Verkauf schafft hier Klarheit, ohne dass sie selbst gegen den Neffen vorgehen muss.

Wie der Ankauf im Einzelnen abläuft, lesen Sie im Beitrag Vermächtnis verkaufen.

Was Sie uns für die Bewertung schicken sollten

Senden Sie uns das Testament oder die Benachrichtigung des Nachlassgerichts, Ihre bisherige Korrespondenz mit dem Erben und alles, was Sie über das Vermögen des Erblassers wissen. Auch Hinweise auf Schenkungen oder Kontobewegungen kurz vor dem Erbfall sind wertvoll. Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis. Wir sagen Ihnen, was für die Bewertung wirklich nötig ist.

Lassen Sie Ihr Vermächtnis jetzt kostenfrei bewerten, auch ohne vollständige Zahlen.

office@rechtekaeufer.de

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