Forderungskauf oder Prozessfinanzierung? Der Unterschied

Forderungskauf oder Prozessfinanzierung? Der Unterschied

Forderungskauf oder Prozessfinanzierung: Beide nehmen Ihnen das finanzielle Risiko eines Verfahrens ab, doch nur beim Forderungskauf erhalten Sie sofort Geld und sind den Streit endgültig los. Bei der Prozessfinanzierung bleiben Sie Partei und werden erst im Erfolgsfall beteiligt. Der BGH hat Abtretungsmodelle grundsätzlich gebilligt.

Wer einen berechtigten Anspruch hat, aber kein Verfahren führen will, stößt schnell auf Angebote mit ähnlich klingenden Namen. Prozessfinanzierer werben damit, das Risiko zu übernehmen. Inkassodienstleister lassen sich Ansprüche abtreten und klagen sie ein. Käufer von Rechten zahlen einen festen Betrag. Für Außenstehende verschwimmen diese Modelle. Für Ihr Ergebnis machen sie einen großen Unterschied.

Drei Modelle, drei Risikoverteilungen

Bei der Prozessfinanzierung bleiben Sie Inhaber des Anspruchs und Partei des Verfahrens. Ein Finanzierer trägt das finanzielle Risiko des Verfahrens und erhält im Erfolgsfall einen vereinbarten Anteil am Erlös. Verlieren Sie, geht der Finanzierer leer aus und Sie auch. Sie müssen das Verfahren mittragen, als Zeuge aussagen, Unterlagen liefern und Jahre auf ein Ergebnis warten.

Beim Inkassomodell treten Sie Ihre Forderung zur Einziehung an einen Dienstleister ab. Er führt den Streit im eigenen Namen, Sie erhalten nach erfolgreicher Durchsetzung den vereinbarten Teil des Erlöses. Auch hier fließt Geld erst am Ende, und auch hier hängt es vom Ausgang ab.

Beim Forderungskauf verkaufen Sie den Anspruch endgültig. Der Käufer zahlt Ihnen einen festen Betrag, sobald die Abtretung wirksam ist. Ob er den Prozess gewinnt, wie lange er dauert und ob beim Schuldner etwas zu holen ist, ist dann allein sein Risiko.

Frage Prozessfinanzierung Inkassomodell Forderungskauf
Wann erhalten Sie Geld? Nach erfolgreichem Abschluss Nach erfolgreicher Durchsetzung Mit Vollzug der Abtretung
Wer ist Partei des Verfahrens? Sie Der Dienstleister Der Käufer
Was passiert bei Niederlage? Sie erhalten nichts Sie erhalten nichts Ihr Geld haben Sie bereits
Wer trägt das Risiko, dass der Schuldner nicht zahlen kann? Sie Sie Der Käufer

Was der BGH zu Abtretungsmodellen entschieden hat

Lange war umstritten, ob Inkassounternehmen sich Forderungen abtreten lassen dürfen, um sie gerichtlich durchzusetzen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. November 2019 (Az. VIII ZR 285/18) über das Portal wenigermiete.de entschieden. Mieter hatten dort Ansprüche aus der Mietpreisbremse an einen registrierten Inkassodienstleister abgetreten. Die Vorinstanz hielt die Abtretung für nichtig, weil der Dienstleister seine Befugnisse überschritten habe.

Der BGH sah das anders. Die Inkassobefugnis ist nicht zu eng auszulegen. Eine Abtretung ist nur nichtig, wenn die Befugnis eindeutig und nicht nur geringfügig überschritten wird. Mit Urteil vom 13. Juli 2021 (Az. II ZR 84/20) hat der BGH diese Linie fortgeführt und auch das sogenannte Sammelklage-Inkasso nach der Insolvenz von Air Berlin für zulässig gehalten, obwohl es von vornherein auf eine gerichtliche Durchsetzung zielte.

Zum 1. Oktober 2021 hat der Gesetzgeber zudem mit dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt die Regeln für solche Modelle präzisiert. Die Rechtslage ist seither deutlich klarer: Ansprüche zu übertragen, um sie durch andere durchsetzen zu lassen, ist ein anerkannter Weg.

Was bei einem Verkauf rechtlich geschieht

Technisch ist der Forderungskauf schlicht. Kaufvertrag und Abtretung nach § 398 BGB übertragen den Anspruch auf den Käufer, der an Ihre Stelle tritt. Sicherheiten wie Hypotheken, Pfandrechte oder Bürgschaften gehen nach § 401 BGB mit über. Der Schuldner verliert dadurch nichts: Nach § 404 BGB kann er dem Käufer alle Einwendungen entgegenhalten, die er auch Ihnen gegenüber hatte. Und solange er von der Abtretung nichts weiß, darf er nach § 407 BGB noch mit befreiender Wirkung an Sie zahlen. Deshalb wird er nach dem Verkauf informiert.

Für Sie bedeutet das vor allem eines: Sie müssen die Gegenseite nicht um Erlaubnis fragen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein Abtretungsverbot vereinbart oder die Forderung ihrer Natur nach nicht übertragbar ist.

Warum der Unterschied gerade bei Erbansprüchen zählt

Viele Ansprüche aus Erbfällen haben drei Eigenschaften: Sie sind wertvoll, ihre Durchsetzung dauert lange, und die Gegenseite ist ein Angehöriger. Ein Pflichtteil gegen den Bruder, ein Vermächtnis gegen die Stiefmutter, eine Auskunft gegen den Miterben, der das Haus bewohnt. Wer hier mit einem Prozessfinanzierer vorgeht, bleibt über Jahre Partei gegen die eigene Familie.

Ein Verkauf beendet diese Rolle. Der Käufer tritt an Ihre Stelle, Sie erhalten Ihr Geld und können den Kontakt zur Familie auf das Persönliche beschränken. Wie das beim Pflichtteil funktioniert, zeigt unser Beitrag Pflichtteil verkaufen.

Woran Sie die passende Lösung erkennen

Stellen Sie sich vor einer Entscheidung drei Fragen:

  1. Brauchen Sie das Geld jetzt oder können Sie den Ausgang abwarten, auch wenn es Jahre dauert?
  2. Wollen Sie selbst Partei bleiben, Termine wahrnehmen und Schriftsätze lesen, oder wollen Sie die Sache abgeben?
  3. Wie hoch schätzen Sie das Risiko ein, dass der Schuldner am Ende nicht zahlen kann, selbst wenn Sie gewinnen?

Wer abwarten kann, selbst Partei bleiben möchte und einen solventen Gegner hat, ist mit einer Finanzierung womöglich gut beraten. Wer Liquidität und einen klaren Schlussstrich will, fährt mit dem Verkauf besser. Beide Wege sind legitim, sie dienen nur unterschiedlichen Zielen.

Was ein seriöser Käufer von Ihnen braucht

Für eine belastbare Einschätzung benötigt ein Käufer die Unterlagen, die den Anspruch begründen: Verträge, Testamente, Titel, Schriftwechsel und eine Übersicht über bisherige Zahlungen oder Verfahren. Er prüft Bestand, Durchsetzbarkeit und Einbringlichkeit. Ein seriöser Käufer erklärt Ihnen, warum er den Anspruch übernimmt oder nicht, und drängt Sie nicht zur Unterschrift.

Wir prüfen Ihren Anspruch kostenfrei und ohne Kostenrisiko und sagen Ihnen offen, ob und zu welchen Bedingungen wir ihn kaufen.

Verkaufen statt finanzieren: Lassen Sie Ihren Anspruch jetzt kostenfrei prüfen.

office@rechtekaeufer.de

Vorheriger Beitrag
Steuerreform 2027 im Kabinett: Was sie Erben bringt
Nächster Beitrag
Überschuldeter Nachlass? Wann Ihr Erbteil trotzdem Wert hat