Erbe schlägt aus, Vermächtnis offen: Wer jetzt zahlt und wie Sie früher an Ihr Geld kommen

Vermächtnis, wenn der Erbe ausschlägt: Wer zahlt und wie Sie früher an Geld kommen

Schlägt der Erbe aus, bleibt Ihr Vermächtnis in aller Regel bestehen: Es richtet sich dann gegen denjenigen, der an seiner Stelle erbt (§ 2161 BGB). Bis feststeht, wer das ist, können Monate vergehen. Diese Zeit brauchen Sie nicht abzuwarten, denn Ihr Anspruch besteht seit dem Erbfall und lässt sich schon jetzt zu Geld machen.

Der Brief des Nachlassgerichts kommt meist ohne Erklärung: Der eingesetzte Erbe hat die Erbschaft ausgeschlagen. Wer im Testament mit einem Geldbetrag, einem Grundstück oder einem Depot bedacht ist, fragt sich dann zuerst, ob damit auch das Vermächtnis verloren ist. Wir zeigen Ihnen, welcher Weg sich je nach Lage öffnet und an welcher Stelle ein Verkauf Ihres Anspruchs die Wartezeit abkürzt.

Ist mein Vermächtnis weg, wenn der Erbe ausschlägt?

Nein, das Vermächtnis bleibt wirksam, wenn der Beschwerte nicht Erbe wird, es sei denn, der Erblasser wollte erkennbar etwas anderes (§ 2161 BGB). Ihre Forderung ist bereits mit dem Erbfall entstanden (§ 2176 BGB). Die Ausschlagung ändert nur, wer sie erfüllen soll: Beschwert ist nun derjenige, dem der Wegfall des ersten Erben unmittelbar zugutekommt.

Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn das Testament das Vermächtnis erkennbar an die Person des ursprünglichen Erben knüpft, etwa weil nur er den Gegenstand übergeben konnte. Solche Fälle sind selten, aber sie lohnen einen genauen Blick in das Testament, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Wenn der Nächste annimmt: Gegen wen richtet sich mein Anspruch?

Ihr Anspruch richtet sich gegen den Erben, der nach der Ausschlagung zum Zug kommt; die Erbschaft gilt ihm als mit dem Erbfall angefallen (§ 1953 Abs. 2 BGB). Das können Ersatzerben aus dem Testament sein oder, ohne solche Regelung, die gesetzlichen Erben in der Reihenfolge, als wäre der Ausschlagende vor dem Erblasser gestorben.

Jeder neue Erbe hat wiederum sechs Wochen Zeit, sich zu entscheiden, gerechnet ab Kenntnis von Anfall und Berufungsgrund (§ 1944 BGB). Schlägt auch er aus, beginnt das Spiel von vorn. Bei überschuldeten Nachlässen ziehen sich solche Ketten durch ganze Familien. Für Sie heißt das: Der Schuldner Ihres Anspruchs kann mehrfach wechseln, und jeder Wechsel kostet Zeit.

Wenn niemand annimmt: Was geschieht mit dem Nachlass?

Bleibt unklar, wer erbt, sorgt das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses und kann einen Nachlasspfleger bestellen (§ 1960 BGB). Als Gläubiger dürfen Sie diesen Schritt selbst beantragen, wenn Sie Ihren Anspruch gerichtlich verfolgen wollen (§ 1961 BGB). Der Pfleger verwaltet den Nachlass und ist Ihr Ansprechpartner, bis ein Erbe feststeht.

Am Ende einer vollständigen Ausschlagungskette erbt der Staat. Er kann die ihm als gesetzlichem Erben angefallene Erbschaft nicht ausschlagen (§ 1942 Abs. 2 BGB). Ihr Vermächtnis bleibt auch dann bestehen; der Staat erfüllt es aber nur aus dem, was der Nachlass hergibt.

Wenn der Nachlass überschuldet ist: Bekomme ich noch etwas?

Das hängt davon ab, was nach den übrigen Schulden übrig bleibt, denn Vermächtnisse stehen in der Rangfolge weit hinten. Im Nachlassinsolvenzverfahren werden Ansprüche aus Vermächtnissen erst nach den Pflichtteilsansprüchen und nach den übrigen Gläubigern bedient (§ 327 Abs. 1 InsO). Ausgeschlagen wird oft gerade dann, wenn der Erbe eine Überschuldung befürchtet.

Befürchtet heißt aber nicht festgestellt. Erben schlagen auch aus, weil sie Streit, Aufwand oder eine Immobilie in schlechtem Zustand scheuen. Ein Grundstücksvermächtnis an einem lastenfreien Haus kann werthaltig sein, obwohl der Nachlass insgesamt unattraktiv wirkt. Wie belastbar Ihr Anspruch ist, zeigt erst ein Blick auf Vermögen und Schulden des Nachlasses.

Läuft mir während der Wartezeit eine Frist davon?

Ihr Vermächtnisanspruch verjährt nicht während der Phase, in der niemand angenommen hat; das Gesetz schiebt das Fristende hinaus. Ein Anspruch gegen den Nachlass verjährt nicht vor Ablauf von sechs Monaten, nachdem ein Erbe angenommen hat oder ein Vertreter bestellt ist (§ 211 BGB). Bis zur Annahme können Sie den Erben auch nicht verklagen (§ 1958 BGB).

Nach der Annahme kann der neue Erbe die Zahlung noch drei Monate verweigern, solange er kein Inventar errichtet hat (§ 2014 BGB). Rechnen Sie zusammen: sechs Wochen Bedenkzeit je Erbe, gegebenenfalls mehrere Erben nacheinander, dann drei Monate Schonfrist. Von einer schnellen Auszahlung kann in dieser Lage selten die Rede sein.

Warum kann der Verkauf des Anspruchs gerade jetzt sinnvoll sein?

Ihr Vermächtnisanspruch ist eine Forderung, die seit dem Erbfall besteht und sich abtreten lässt, auch wenn noch offen ist, wer sie erfüllen wird. Beim Verkauf übernimmt der Käufer die Wartezeit, die Suche nach dem richtigen Schuldner und das Risiko weiterer Ausschlagungen. Sie erhalten Geld, statt den Weg durch die Ausschlagungskette selbst zu gehen.

Die Deutsche RechteKäufer GmbH prüft dabei drei Dinge: ob das Testament das Vermächtnis trotz der Ausschlagung trägt, wer aktuell als Erbe oder Nachlasspfleger zuständig ist und wie sich Vermögen und Schulden des Nachlasses zueinander verhalten. Klagen und Abwarten bleiben ebenso legitime Wege; der Verkauf ist der Weg für alle, die nicht jahrelang Gläubiger eines ungeklärten Nachlasses sein wollen. Weitere Grundlagen finden Sie in unserem Beitrag Vermächtnis verkaufen.

Welche Unterlagen beschleunigen die Prüfung?

Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller lässt sich Ihr Anspruch bewerten. Legen Sie das Testament mit dem Eröffnungsprotokoll bereit, dazu das Schreiben des Nachlassgerichts über die Ausschlagung und alles, was Sie über Vermögen und Schulden des Verstorbenen wissen. Das Nachlassgericht gewährt Einsicht in die Ausschlagungserklärung, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (§ 1953 Abs. 3 BGB).

Laden Sie diese Unterlagen in unserer Online-Fallprüfung hoch. Wer zugleich Miterbe ist und überlegt, selbst auszuschlagen, findet die Abwägung im Beitrag Erbe ausschlagen oder verkaufen. Welche Rechte wir außerdem ankaufen, sehen Sie in unseren Ankaufsbereichen, aktuelle Beiträge unter Aktuelles.

Lassen Sie Ihr Vermächtnis jetzt online prüfen.

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