Oder-Konto und Pflichtteil: Warum oft nur die Hälfte zählt

Oder-Konto und Pflichtteil – OLG Düsseldorf 7 U 11/25, Deutsche RechteKäufer GmbH

Ihre Eltern hatten ein gemeinsames Konto und ein gemeinsames Depot, verdient hat das Geld aber fast nur Ihr Vater? Nach seinem Tod rechnet der überlebende Elternteil den Pflichtteil trotzdem nur aus der Hälfte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 8. Mai 2026 (7 U 11/25) bestätigt, dass das in aller Regel richtig ist. Wer mehr will, muss es beweisen. Das kostet Zeit, Geld und oft den Familienfrieden. Es gibt einen anderen Weg: Sie verkaufen Ihren Pflichtteilsanspruch an die Deutsche RechteKäufer GmbH und erhalten den Kaufpreis, ohne selbst gegen Mutter oder Vater zu prozessieren.

Der Fall: 440.000 Euro im Depot, gezählt wird die Hälfte

Die Eltern hatten sich 1988 in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben eingesetzt. Der Vater starb im März 2022. Die Mutter wurde Alleinerbin, die Tochter war enterbt und verlangte ihren Pflichtteil. Bei drei Kindern und Zugewinngemeinschaft betrug ihre Quote 1/12.

Die Mutter legte ein privates und später ein notarielles Nachlassverzeichnis vor. Die gemeinsamen Wertpapierdepots im Wert von rund 440.500 Euro setzte sie nur zur Hälfte an. Auf dieser Basis zahlte sie den Pflichtteil aus. Die Tochter hielt das für falsch: Der Vater sei Alleinverdiener gewesen und habe die Depots allein verwaltet. Also gehöre das gesamte Depot in den Nachlass. Sie verlangte zunächst eine eidesstattliche Versicherung und in der Berufung rund 17.800 Euro zusätzlich.

Das Verfahren zog sich über mehr als drei Jahre durch zwei Instanzen. Die Mutter starb noch während der Berufung, ihr Erbe übernahm den Prozess. Am Ende verlor die Tochter. Sie musste die Kosten tragen und sogar einen kleinen Betrag zurückzahlen, weil Beerdigungs- und Notarkosten den Nachlass zusätzlich minderten.

Die Rechtslage: Oder-Konto und Oder-Depot im Pflichtteil

Das OLG Düsseldorf unterscheidet zwei Ebenen. Beim Oder-Konto sind beide Ehegatten Gesamtgläubiger der Bank (§ 428 BGB). Im Verhältnis zueinander sind sie nach § 430 BGB zu gleichen Anteilen berechtigt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Beim Depot kommt es zusätzlich auf das Eigentum an den Wertpapieren an. Dafür gelten die Vermutung des § 1006 BGB und die Regeln über das Miteigentum nach §§ 741, 742 BGB: Im Zweifel stehen beiden gleiche Anteile zu.

Dass allein der Vater das Einkommen erzielt hat, reichte dem Senat nicht. Wer gemeinsame Konten eröffnet, dokumentiert nach außen, dass das Geld nicht getrennt sein soll. Hätte der Vater sein Vermögen für sich behalten wollen, hätte ein Einzelkonto mit Vollmacht für die Ehefrau nahegelegen. Die Beweislast für einen höheren Anteil trägt der Pflichtteilsberechtigte. Er muss alle Tatsachen darlegen und beweisen, von denen Grund und Höhe seines Anspruchs abhängen, also auch den Bestand des Nachlasses nach § 2311 BGB.

Auch beim Auskunftsanspruch zieht das Gericht klare Grenzen. Nach § 2314 BGB schuldet der Erbe Auskunft über den Bestand des Nachlasses am Todestag, auf Verlangen durch ein notarielles Nachlassverzeichnis. Eine Rechnungslegung über die Vermögensentwicklung der letzten Jahrzehnte schuldet er nicht. Einen allgemeinen Anspruch auf Kontoauszüge und Belege gibt es ebenfalls nicht. Wer über ein fehlendes Verzeichnis streitet, findet mehr dazu im Beitrag Kein Nachlassverzeichnis? Pflichtteil trotzdem verkaufen.

Wann trotzdem mehr als die Hälfte zählen kann

Die Hälfte ist eine Vermutung, keine feste Grenze. Ob Ihr Anspruch höher ist, hängt von den Umständen ab. Prüfen Sie diese Punkte:

  • Kontoinhaberschaft: Lief das Konto oder Depot wirklich auf beide Namen? Ein Einzelkonto des Erblassers, für das der Ehegatte nur eine Vollmacht hatte, fällt grundsätzlich voll in den Nachlass.
  • Herkunft des Geldes: Stammten die Mittel aus einer Erbschaft, einer Schenkung oder dem Verkauf einer Immobilie, die nur dem Erblasser gehörte? Dann kann eine andere Zuordnung naheliegen.
  • Schriftliche Abreden: Gibt es einen Ehevertrag, Bankunterlagen oder Schreiben, aus denen eine abweichende Aufteilung hervorgeht? Bloße Vermutungen genügen nicht.
  • Güterstand: Das Gericht stützte sich auch auf die Zugewinngemeinschaft. Bei Gütertrennung kann die Bewertung anders ausfallen.
  • Pflichtteilsergänzung: Hat der Erblasser Geld auf das gemeinsame Konto eingezahlt, das wirtschaftlich nur ihm gehörte, kann darin eine Zuwendung an den Ehegatten liegen. Sie ist nach § 2325 BGB zu prüfen. Wichtig: Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Zehnjahresfrist nach § 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB nicht vor Auflösung der Ehe. Mehr dazu im Beitrag Pflichtteilsergänzungsanspruch verkaufen statt klagen.
  • Verjährung: Der Pflichtteil verjährt in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung erfahren haben (§§ 195, 199 BGB).

Die Besonderheit: Ihr Gegner ist Mutter oder Vater

Beim Oder-Konto ist der Anspruchsgegner fast immer der überlebende Elternteil. Er ist Alleinerbe, verwaltet das Geld und kennt die Absprachen der Ehe. Sie dagegen haben meist nur Bruchstücke. Hinzu kommt bei einem Berliner Testament oft eine Pflichtteilsstrafklausel: Wer nach dem ersten Elternteil den Pflichtteil fordert, verliert sein Erbe nach dem zweiten. Wie Sie diese Abwägung treffen, beschreibt der Beitrag Pflichtteil nach dem ersten Elternteil: Geld jetzt oder später.

Selbst durchsetzen oder verkaufen

Beide Wege haben Vorteile. Wer selbst klagt, kann den vollen Anspruch behalten. Gelingt der Beweis für einen höheren Anteil am Depot, erhalten Sie den ganzen Mehrbetrag. Dafür tragen Sie das Prozessrisiko, die Anwalts- und Gerichtskosten und die Dauer. Der Düsseldorfer Fall zeigt, wie das enden kann: dreieinhalb Jahre, zwei Instanzen, am Ende nichts zusätzlich und die Kosten obendrein.

Wer verkauft, verzichtet auf einen Teil des möglichen Ergebnisses. Dafür erhalten Sie einen festen Kaufpreis, und zwar jetzt. Der Pflichtteilsanspruch ist nach § 2317 Abs. 2 BGB übertragbar. Die Deutsche RechteKäufer GmbH kauft auch Ansprüche, bei denen die Zuordnung von Konten und Depots streitig ist oder die noch nicht beziffert sind. Die Auseinandersetzung mit dem Erben führen danach wir. Sie müssen nicht gegen Ihre Mutter oder Ihren Vater auftreten. Einen Überblick über den Ankauf gibt der Beitrag Pflichtteil verkaufen: So wird Ihr Anspruch sofort zu Geld. Alle Ankaufsbereiche finden Sie unter unseren Leistungen.

Was wir vor einem Angebot prüfen

Wir sehen uns das Testament, das Nachlassverzeichnis und die bekannten Konto- und Depotunterlagen an. Wir prüfen, auf wen die Konten liefen, woher größere Einzahlungen stammten und ob es Hinweise auf eine abweichende Absprache der Eheleute gibt. Wir berechnen Ihre Quote und den Wert des Nachlasses, einmal mit hälftigem und einmal mit höherem Anteil am Depot. Außerdem prüfen wir mögliche Ergänzungsansprüche, den Stand der Verjährung und die Zahlungsfähigkeit des Erben. Aus diesem Bild ergibt sich unser Angebot.

Wenn Sie beim Oder-Konto Ihrer Eltern nicht jahrelang über die Hälfte streiten wollen, schicken Sie uns Ihren Fall.

Lassen Sie Ihren Pflichtteilsanspruch jetzt online prüfen.

office@rechtekaeufer.de

Quelle: OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2026 – I-7 U 11/25 (ECLI:DE:OLGD:2026:0508.7U11.25.00); Vorinstanz LG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2024 – 1 O 68/24. Weitere Meldungen finden Sie unter Aktuelles.

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