Grundsteuer-Hebesätze steigen: Was das für geerbte Häuser heißt

Grundsteuer-Hebesätze steigen: Was das für geerbte Häuser heißt

Die Grundsteuer-Hebesätze 2026 sind in vielen Städten gestiegen, besonders deutlich in Nordrhein-Westfalen. Für Erben eines Hauses, das leer steht oder nur wenig Ertrag bringt, wird die Grundsteuer damit spürbarer. In der Erbengemeinschaft stellt sich zudem die Frage, wer die Last trägt. Wer sie nicht länger mittragen will, kann seinen Anteil verkaufen.

Die Grundsteuer ist eine Steuer, über die selten gesprochen wird, solange sie überschaubar bleibt. Seit der Reform, die zum 1. Januar 2025 wirksam wurde, ist das anders. Viele Eigentümer haben neue Bescheide erhalten, und zahlreiche Gemeinden haben an ihrer wichtigsten Stellschraube gedreht: dem Hebesatz. Eine Auswertung des Bundes der Steuerzahler zeigt nun, wie verbreitet die Erhöhungen sind.

Was die Auswertung des Steuerzahlerbundes zeigt

Für seine Kommunale Datenbank 2026 hat der Bund der Steuerzahler 200 größere Städte untersucht. Über die Ergebnisse berichtete t-online am 17. August 2026. Danach haben 56 der 200 Städte den Hebesatz der Grundsteuer für 2026 angehoben, also mehr als jede vierte. In 26 Städten stieg der Hebesatz um 100 Prozentpunkte oder mehr, in 17 Städten um mindestens ein Viertel.

Bundesland Städte mit höherem Hebesatz 2026
Nordrhein-Westfalen 39 von 79 untersuchten Städten
Bayern 4 von 17 untersuchten Städten
Niedersachsen rund 19 Prozent der untersuchten Städte
Baden-Württemberg knapp 18 Prozent der untersuchten Städte

In der Stichprobe aus Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz fand sich dagegen keine Erhöhung. Die regionale Spreizung ist also beträchtlich. Wer ein Haus in einer nordrhein-westfälischen Stadt geerbt hat, ist mit höherer Wahrscheinlichkeit betroffen als ein Erbe in Ostdeutschland.

Warum der Hebesatz so viel Gewicht hat

Die Grundsteuer ergibt sich im Kern aus drei Faktoren: dem Wert des Grundstücks, wie ihn das Finanzamt festgestellt hat, einer gesetzlichen Messzahl und dem Hebesatz der Gemeinde. Die ersten beiden Größen ändern sich selten. Den Hebesatz dagegen beschließt der Gemeinderat, und zwar jedes Jahr neu, wenn er will. Für Eigentümer ist er deshalb die Größe, die am schnellsten Bewegung in die Belastung bringt.

Für ein bewohntes Haus ist die Grundsteuer ein Posten unter vielen. Für ein leer stehendes Elternhaus, das keinen Ertrag abwirft, ist sie ein reiner Abfluss. Zusammen mit Versicherung, Mindestbeheizung und Pflege des Grundstücks summiert sie sich zu einer Dauerbelastung, der keine Einnahme gegenübersteht.

Wer in der Erbengemeinschaft zahlt

Gehört das Grundstück mehreren Erben, kann sich die Gemeinde in aller Regel an jeden von ihnen halten. Im Verhältnis untereinander gilt etwas anderes. Nach § 2038 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 748 BGB tragen die Miterben die Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstands nach dem Verhältnis ihrer Anteile. Wer mehr zahlt als seinen Anteil, kann von den anderen grundsätzlich Ausgleich verlangen.

Ein typischer Fall: Vier Geschwister erben ein Reihenhaus in einer Stadt im Ruhrgebiet. Der Grundsteuerbescheid geht an die älteste Schwester, die vor Ort wohnt. Sie zahlt seit dem Erbfall allein, die Brüder überweisen ihren Anteil unregelmäßig oder gar nicht. Mit dem höheren Hebesatz wächst ihr Vorschuss weiter. Ihr Ausgleichsanspruch besteht, durchsetzen müsste sie ihn aber gegen die eigenen Geschwister.

Hinzu kommt: Ausgleichsansprüche unter Miterben werden in der Praxis oft erst bei der Auseinandersetzung verrechnet. Bis dahin finanziert, wer zahlt, die Gemeinschaft vor. Je länger sich die Teilung hinzieht, desto größer wird dieser Vorschuss. Und desto mehr hängt seine Erstattung vom Erlös einer Immobilie ab, über deren Verkauf noch niemand entschieden hat.

Solche Konstellationen sind häufig. Sie belasten nicht nur das Konto, sondern auch das Verhältnis in der Familie. Und sie verfestigen sich, je länger die Gemeinschaft besteht.

Leerstand macht die Lage nicht leichter

Ob die Hebesätze weiter steigen, entscheiden die Gemeinderäte jedes Jahr aufs Neue. Eine Zusage für stabile Sätze gibt es nirgends. Wer ein Haus über Jahre in einer Erbengemeinschaft hält, trägt dieses Risiko mit, ob er will oder nicht.

Viele Erben hoffen, dass ein Leerstand die Steuer mindert. Ein Erlass wegen gesunkener Erträge ist zwar gesetzlich vorgesehen, aber an enge Voraussetzungen geknüpft und muss fristgerecht beantragt werden. Wer ein Haus bewusst leer stehen lässt, weil sich die Erben nicht einigen, kann darauf nicht bauen. Die Steuer bleibt, das Haus altert, die Einigung rückt nicht näher.

Ihr Anteil, Ihre Entscheidung

Sie müssen die laufenden Lasten nicht auf unbestimmte Zeit mittragen. Nach § 2033 Abs. 1 BGB können Sie Ihren Erbteil verkaufen, auch ohne Zustimmung der Miterben. Der Vertrag wird notariell beurkundet, den Miterben steht ein Vorkaufsrecht zu. Im Vertrag lässt sich regeln, ab wann der Käufer die anteiligen Lasten übernimmt und wie bereits verauslagte Beträge behandelt werden.

Die Deutsche RechteKäufer GmbH kauft Erbteile mit Grundbesitz, auch wenn das Haus leer steht und die Gemeinschaft zerstritten ist. Sie erhalten Ihr Geld, wir treten an Ihre Stelle und übernehmen die weitere Auseinandersetzung. Wie sich die Lage auf dem Land darstellt, wo die Preise für Häuser zuletzt nachgegeben haben, lesen Sie im Beitrag Elternhaus auf dem Land verkaufen oder warten.

Was Sie jetzt bereitlegen sollten

Sammeln Sie die Grundsteuerbescheide seit dem Erbfall, Belege über Ihre eigenen Zahlungen und den Schriftverkehr mit den Miterben über die Lastenverteilung. Dazu kommen Grundbuchauszug, Erbnachweis und eine kurze Beschreibung des Zustands der Immobilie. Damit lässt sich der Wert Ihres Anteils kostenfrei und ohne Kostenrisiko einschätzen. Danach wissen Sie, ob sich das Mittragen weiter lohnt oder ob der Ausstieg der bessere Weg ist.

Ermitteln Sie jetzt, was Ihr Anteil am geerbten Haus einbringt.

office@rechtekaeufer.de

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