Rechteankauf: Der Ablauf in 6 Schritten, auch mitten im Streit

Der Ablauf eines Rechteankaufs folgt einer klaren Reihenfolge: Unterlagen, Prüfung, Angebot, Vertrag in der richtigen Form, Übertragung, Zahlung. Er funktioniert auch dann, wenn bereits ein Gerichtsverfahren läuft. Der Bundesgerichtshof hat 2025 bestätigt, dass ein Verfahren nach der Übertragung eines Erbteils weitergeführt werden kann.
Viele Menschen, die einen Erbteil, einen Pflichtteil oder ein Vermächtnis verkaufen möchten, zögern aus einem einfachen Grund. Sie wissen nicht, was auf sie zukommt. Wie lange dauert das? Was muss ich unterschreiben? Und was passiert mit dem Verfahren, das schon läuft? Die Antworten sind weniger kompliziert, als die Rechtsbegriffe vermuten lassen.
Was der BGH zum Verkauf im laufenden Verfahren entschieden hat
Am 20. März 2025 entschied der Bundesgerichtshof einen Fall, der die Praxis gut abbildet (Az. V ZB 63/23). Eine Miterbin hatte die Versteigerung eines Grundstücks beantragt, um die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen. Eine andere Miterbin ließ daraufhin den Erbteil der Antragstellerin pfänden; die Pfändung wurde im Grundbuch eingetragen. Wenig später übertrug die Antragstellerin ihren Erbteil durch notariellen Vertrag an eine dritte Person.
Die Pfändungsgläubigerin wollte das Verfahren stoppen. Ohne Erfolg. Der BGH stellte klar, dass die Pfändung den Miterben nicht daran hindert, das Verfahren weiterzuführen; das Pfandrecht setzt sich am Erlös fort. Auch die Übertragung des Erbteils war kein Grund, das Verfahren aufzuheben. Es läuft entweder mit der bisherigen Miterbin oder mit der Erwerberin weiter. Ob die Übertragung gegenüber der Pfändungsgläubigerin voll wirksam war, ließ der Senat offen; solche Fragen gehören nicht in das Versteigerungsverfahren.
Für Verkäufer bedeutet das zweierlei. Ein Verkauf ist auch mitten in einem Streit möglich, das Verfahren geht nicht verloren. Und Belastungen wie eine Pfändung verschwinden durch den Verkauf nicht. Sie gehören deshalb von Anfang an auf den Tisch.
Der Ablauf in sechs Schritten
- Erste Angaben und Unterlagen
- Prüfung des Rechts
- Angebot
- Vertrag in der richtigen Form
- Übertragung und Anzeigen
- Zahlung
Schritt 1: Was Sie zu Beginn einreichen
Am Anfang stehen wenige Angaben: Wer ist verstorben, wann, welche Rolle haben Sie? Dazu kommen Testament oder Erbschein, eine Übersicht über den Nachlass, soweit bekannt, und die bisherige Korrespondenz. Läuft schon ein Verfahren, gehören Aktenzeichen und die letzten Schriftsätze dazu. Vollständigkeit ist hier wichtiger als Perfektion. Fehlende Unterlagen lassen sich oft gemeinsam beschaffen.
Schritt 2: Wie die Prüfung abläuft
In der Prüfung geht es um drei Fragen. Besteht das Recht so, wie Sie es beschreiben? Was steht ihm entgegen, etwa Einwände des Erben, Pfändungen oder Verjährung? Und wie realistisch ist es, den Anspruch durchzusetzen? Bei Erbteilen mit Immobilie wird zusätzlich das Grundbuch eingesehen. Bei Pflichtteilen zählen Nachlassverzeichnis, Schenkungen zu Lebzeiten und der Stand der Auskunft.
Die Prüfung ist für Sie kostenfrei und ohne Kostenrisiko. Sie gehen damit keine Verpflichtung ein.
Schritt 3: Das Angebot
Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie ein konkretes Angebot. Es nennt den Gegenstand des Kaufs genau, etwa „Erbteil am Nachlass von …“ oder „Pflichtteilsanspruch gegen …“, und die Bedingungen der Zahlung. Nehmen Sie sich Zeit, es zu lesen. Ein seriöses Angebot drängt Sie nicht und lässt Raum für Fragen.
Schritt 4: Die Form hängt vom Recht ab
Welche Form der Vertrag braucht, richtet sich nach dem Recht, das Sie verkaufen. Für den Erbteil schreibt § 2033 Abs. 1 BGB die notarielle Beurkundung der Übertragung vor; auch der zugrunde liegende Kaufvertrag wird beurkundet. Einzelheiten zum Termin beim Notar finden Sie in unserem Beitrag Erbteil verkaufen beim Notar.
Einfacher ist es beim Pflichtteil und beim Vermächtnis. Beide sind Geldansprüche oder Ansprüche auf einen Gegenstand, die durch Abtretung übergehen. Eine notarielle Form schreibt das Gesetz dafür nicht vor; ein schriftlicher Vertrag ist dennoch selbstverständlich. Bei Grundschulden kommt es darauf an, ob ein Brief erteilt wurde: Dann genügen schriftliche Abtretung und Briefübergabe, sonst ist die Eintragung im Grundbuch nötig.
Schritt 5: Übertragung, Vorkaufsrecht und Anzeigen
Beim Erbteil haben Ihre Miterben ein Vorkaufsrecht nach § 2034 BGB. Sie werden über den Verkauf informiert und können binnen zwei Monaten erklären, ob sie zu denselben Bedingungen eintreten. Außerdem muss der Verkäufer den Verkauf nach § 2384 BGB dem Nachlassgericht anzeigen. Gehört eine Immobilie zum Nachlass, wird das Grundbuch berichtigt. Beim Pflichtteil erfährt der Erbe durch eine Anzeige der Abtretung, an wen er künftig zu zahlen hat.
Schritt 6: Die Zahlung
Gezahlt wird zu dem Zeitpunkt, den der Vertrag festlegt, typischerweise nach Vollzug der Übertragung. Ab diesem Moment ist der Käufer Inhaber des Rechts. Er führt die Gespräche mit den Miterben, macht die Auskunft geltend oder setzt ein laufendes Verfahren fort. Sie sind aus dem Konflikt heraus.
Wovon die Dauer des Ablaufs abhängt
Wie schnell die sechs Schritte durchlaufen sind, bestimmen vor allem zwei Dinge: die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und die Form, die das Gesetz verlangt. Ein Pflichtteil mit aussagekräftigem Nachlassverzeichnis lässt sich zügig prüfen und abtreten. Ein Erbteil mit Immobilie braucht den Notartermin, die Frist für das Vorkaufsrecht und die Berichtigung des Grundbuchs. Selbst dann bleibt der Weg kürzer als die meisten Verfahren durch mehrere Instanzen.
Drei Missverständnisse über den Ablauf
Verbreitet ist die Annahme, ein Verkauf sei nur vor Beginn eines Prozesses möglich. Die Entscheidung des BGH zeigt das Gegenteil. Ebenso häufig ist die Sorge, die Miterben müssten zustimmen. Das müssen sie nicht; sie haben lediglich das Vorkaufsrecht. Und schließlich glauben manche, eine Pfändung oder ein Streit über den Nachlass schließe jeden Ankauf aus. Beides beeinflusst die Prüfung, macht einen Verkauf aber nicht unmöglich.
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Recht für einen Ankauf in Betracht kommt, schildern Sie Ihren Fall in wenigen Minuten online. Sie erhalten eine Rückmeldung, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
Starten Sie jetzt die kostenfreie Fallprüfung für Ihr Recht.
office@rechtekaeufer.de
