Wohnungspreise in Metropolen sinken: Was Erben daraus lernen

Wohnungspreise in Metropolen sinken: Was Erben daraus lernen

Die Wohnungspreise in den Metropolen sind im zweiten Quartal 2026 gesunken, sowohl gegenüber dem Vorjahr als auch gegenüber dem Vorquartal. Für Erben, die eine Eigentumswohnung in Berlin, München, Hamburg oder einer anderen Großstadt halten und auf bessere Zeiten warten, ist das ein ernüchterndes Signal. Wer seinen Anteil zu Geld machen will, kann das unabhängig von der Marktlage tun.

Die Stadtwohnung galt lange als sichere Bank. Gerade in den großen Metropolen schien es nur eine Richtung zu geben. Wer eine solche Wohnung erbte, musste sich um den Wert wenig Sorgen machen, allenfalls um die Frage, wann der beste Zeitpunkt zum Verkauf sei. Diese Gewissheit ist brüchig geworden.

Was das Statistische Bundesamt am 24. September gemeldet hat

Nach den vorläufigen Ergebnissen des Häuserpreisindex lagen die Preise für Wohnimmobilien im zweiten Quartal 2026 bundesweit nur 0,6 Prozent über dem Vorjahresquartal. Gegenüber dem ersten Quartal betrug das Plus 0,3 Prozent. Den Wert für das erste Quartal korrigierte das Amt zugleich von 1,4 auf 1,2 Prozent nach unten.

Region und Objektart zum Vorjahresquartal zum Vorquartal
Eigentumswohnungen in den sieben Metropolen minus 0,4 Prozent minus 0,5 Prozent
Ein- und Zweifamilienhäuser in den sieben Metropolen plus 0,7 Prozent minus 0,6 Prozent
Eigentumswohnungen in übrigen Großstädten plus 2,0 Prozent plus 0,5 Prozent
Eigentumswohnungen in dicht besiedelten ländlichen Kreisen minus 1,8 Prozent minus 1,3 Prozent
Ein- und Zweifamilienhäuser in dünn besiedelten ländlichen Kreisen minus 0,4 Prozent plus 1,9 Prozent

Zu den sieben Metropolen zählt das Amt Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf. Bemerkenswert ist, dass Wohnungen in den übrigen Großstädten zulegten, während die Spitzenlagen nachgaben.

Was eine Statistik über Ihre Wohnung aussagt und was nicht

Ein Index beschreibt Durchschnitte. Ihre geerbte Wohnung ist kein Durchschnitt. Ihr Wert hängt von Lage, Zustand, Größe, Grundriss und davon ab, ob sie vermietet ist. Bei einer Eigentumswohnung kommt hinzu, wie es um die Gemeinschaft der Eigentümer steht: Wie hoch ist die Erhaltungsrücklage? Stehen größere Sanierungen an? Gibt es Streit über Beschlüsse?

Die Statistik liefert dennoch eine wichtige Botschaft. Wer davon ausgeht, dass eine Stadtwohnung von allein jedes Jahr wertvoller wird, sollte diese Annahme überprüfen. Für die Entscheidung, ob man hält oder verkauft, ist das zentral, vor allem dann, wenn mehrere Erben unterschiedliche Erwartungen haben.

Warum Erbengemeinschaften auf Markterholung setzen

In vielen Erbengemeinschaften gibt es eine Stimme, die abwarten will. Die Begründung klingt plausibel: Jetzt zu verkaufen, hieße unter Wert verkaufen. In zwei, drei Jahren sehe es besser aus. Die Zahlen aus den Metropolen zeigen, dass diese Rechnung nicht aufgehen muss. Hinzu kommen die laufenden Belastungen. Hausgeld, Sonderumlagen und Instandhaltung fallen an, ob die Wohnung leer steht oder nicht.

Ein typischer Fall: Drei Geschwister erben die Eigentumswohnung ihres Vaters in einer der Metropolen. Die Wohnung steht seit dem Erbfall leer. Ein Bruder will warten, bis die Preise wieder anziehen. Die Schwester lebt im Ausland und möchte die Sache abschließen. Der dritte Bruder hat mit einem Kaufinteressenten gesprochen, dessen Angebot den anderen zu niedrig erscheint. Ein Jahr später stehen alle wieder am Anfang, nur die Wohnung ist ein Jahr älter.

Vermietet oder frei: ein großer Unterschied

Ob die geerbte Wohnung vermietet ist, beeinflusst ihren Wert für einen Käufer erheblich. Eine freie Wohnung spricht auch Selbstnutzer an, die oft bereit sind, mehr zu zahlen. Eine vermietete Wohnung interessiert vor allem Kapitalanleger, die nüchtern auf Miete, Lage und Zustand schauen. Zudem genießen Mieter in den Großstädten umfassenden Schutz, etwa durch die Mietpreisbremse.

Für eine Erbengemeinschaft folgt daraus eine weitere Streitfrage: Soll man warten, bis die Wohnung irgendwann frei wird, oder sie vermietet abgeben? Solche Entscheidungen brauchen Abstimmungen, Zeit und Geduld. Bis dahin bleibt der Wert jedes einzelnen Anteils in der Schwebe, und mit ihm die Lebensplanung der Erben, die auf ihr Geld warten.

Ihr Anteil lässt sich unabhängig vom Markt verkaufen

Für den einzelnen Miterben gibt es einen Weg, der nicht von der Einigung aller abhängt. Nach § 2033 Abs. 1 BGB kann jeder Miterbe über seinen Anteil am Nachlass verfügen. Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung, die Miterben haben ein Vorkaufsrecht. Ein Verkauf an Dritte ist möglich, ohne dass die anderen Erben zustimmen. Einzelheiten dazu lesen Sie im Beitrag Erbteil an Dritte verkaufen.

Die Deutsche RechteKäufer GmbH kauft Erbteile auch dann, wenn die Erben über Preis und Zeitpunkt eines Wohnungsverkaufs uneins sind. Sie erhalten Ihr Geld, wir übernehmen Ihre Position in der Erbengemeinschaft mit allen Risiken der weiteren Auseinandersetzung. Halten ist legitim, Verkaufen ebenso. Entscheidend ist, dass Sie die Wahl bewusst treffen.

Wie sich die Lage bei Häusern auf dem Land darstellt, haben wir nach den Zahlen des ersten Quartals im Beitrag Elternhaus auf dem Land beschrieben.

Was Sie für eine Einschätzung brauchen

Legen Sie den Grundbuchauszug, die Teilungserklärung, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, die aktuelle Hausgeldabrechnung und gegebenenfalls den Mietvertrag bereit. Dazu gehören Testament oder Erbnachweis und eine kurze Beschreibung des Zustands der Wohnung. Je vollständiger die Unterlagen, desto genauer lässt sich der Wert Ihres Anteils bestimmen.

Die Prüfung ist kostenfrei und ohne Kostenrisiko. Danach wissen Sie, was Ihr Anteil heute bringt, und können entscheiden, ob Sie weiter auf den Markt setzen oder aussteigen. Beide Antworten sind vertretbar, wenn sie auf belastbaren Zahlen beruhen.

Ermitteln Sie jetzt kostenfrei den Wert Ihres Anteils an der Stadtwohnung.

office@rechtekaeufer.de

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