Zinsen auf Vermächtnis: Was Ihnen seit dem Erbfall zusteht

Zinsen auf Vermächtnis: Was Ihnen seit dem Erbfall zusteht

Zinsen auf Vermächtnis, Mieten aus der vermachten Wohnung, Dividenden aus dem vermachten Depot: Was der vermachte Gegenstand seit dem Erbfall abwirft, steht nach § 2184 BGB grundsätzlich Ihnen zu. Geldvermächtnisse tragen Zinsen, wenn das Testament es anordnet oder der Erbe in Verzug gerät. Diese Ansprüche erhöhen den Wert Ihres Vermächtnisses und lassen sich mitverkaufen.

Zwischen Erbfall und Erfüllung eines Vermächtnisses vergehen häufig Monate, nicht selten Jahre. In dieser Zeit liegt der vermachte Gegenstand beim Erben. Er vermietet die Wohnung, vereinnahmt die Ausschüttungen, verwaltet das Konto. Viele Vermächtnisnehmer fragen sich erst spät, wem diese Erträge eigentlich gehören. Die Antwort ist für den Erben oft unbequem.

Früchte gehören dem Vermächtnisnehmer, Nutzungen nicht

Ist ein bestimmter Gegenstand aus dem Nachlass vermacht, muss der Erbe nach § 2184 Satz 1 BGB auch die seit dem Anfall des Vermächtnisses gezogenen Früchte herausgeben. Früchte sind vor allem Mieten, Pachten, Zinsen und Dividenden. Angefallen ist das Vermächtnis im Regelfall mit dem Erbfall.

Für sonstige Nutzungen gilt das nicht. Nach § 2184 Satz 2 BGB muss der Erbe für Gebrauchsvorteile keinen Ersatz leisten. Wohnt er also selbst in der vermachten Wohnung, schuldet er nach dieser Vorschrift keine Miete. Anders kann es aussehen, sobald er mit der Übertragung in Verzug ist. Dann können Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens hinzukommen.

Im Gegenzug kann der Erbe nach § 2185 BGB Ersatz bestimmter Verwendungen verlangen, die er nach dem Erbfall auf die Sache gemacht hat, etwa für notwendige Reparaturen. Diese Positionen werden gegeneinander abgerechnet.

Bei vermachten Wertpapieren lohnt ein genauer Blick. Ausschüttungen und Zinsen sind Früchte und gehören Ihnen ab Anfall. Kursgewinne dagegen sind keine Früchte, sie stecken im Wert der Papiere selbst. Verkauft der Erbe die Papiere eigenmächtig oder schichtet er das Depot um, stellt sich die Frage nach Schadensersatz. Gerade bei schwankenden Märkten kann der Zeitpunkt der Übertragung erhebliche Bedeutung für Ihren Anspruch haben.

Geldvermächtnisse: Zinsen nur mit Grund

Ein Geldbetrag wirft aus sich heraus keine Früchte ab, die der Erbe herausgeben müsste. Zinsen auf ein Geldvermächtnis entstehen deshalb nur auf drei Wegen.

  1. Der Erblasser hat im Testament eine Verzinsung angeordnet, typischerweise bei Vermächtnissen, die erst später fällig werden.
  2. Der Erbe gerät nach Fälligkeit und Mahnung in Verzug und schuldet Verzugszinsen nach den §§ 286, 288 BGB.
  3. Der Anspruch wird gerichtlich geltend gemacht. Ab Rechtshängigkeit fallen Prozesszinsen nach § 291 BGB an.

Ohne Mahnung entsteht in der Regel kein Verzug. Wer jahrelang höflich wartet, verschenkt damit einen Teil seines Anspruchs.

Was der Bundesfinanzhof zu testamentarischen Zinsen entschied

Dass testamentarisch angeordnete Zinsen echtes Geld sind, hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 20. Oktober 2015 (Az. VIII R 40/13) bestätigt. Eheleute hatten ein Berliner Testament errichtet. Der Sohn sollte nach dem ersten Todesfall ein Geldvermächtnis erhalten, fällig erst nach einigen Jahren und bis dahin zu verzinsen. Bei Fälligkeit machte er weder Betrag noch Zinsen geltend und verzichtete später ganz.

Der BFH ordnete solche Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ein. Besteuert werden sie allerdings erst, wenn sie tatsächlich zufließen. Da der Sohn nichts erhalten hatte, entfiel im Streitjahr die Steuer. Das bloße Nichtgeltendmachen stehe einer Zahlung nicht gleich.

Zwei Lehren lassen sich daraus ziehen. Testamentarische Zinsen sind ein eigener, durchsetzbarer Anspruch und kein bloßer Rechenposten. Und wer auf sie verzichtet, verzichtet auf bares Geld.

Ein typischer Fall aus der Praxis

Ein Onkel vermacht seiner Nichte eine vermietete Eigentumswohnung. Alleinerbe ist sein Lebensgefährte. Dieser zögert die Auflassung hinaus, weil er die Wohnung lieber selbst verkaufen würde. Drei Jahre lang vereinnahmt er die Miete. Als die Nichte schließlich ins Grundbuch kommt, glaubt sie, damit sei alles erledigt.

Tatsächlich hat sie zusätzlich Anspruch auf die seit dem Erbfall gezogenen Mieten, verrechnet mit den Verwendungen des Erben. Je länger die Erfüllung dauert, desto größer wird dieser Nebenanspruch. Oft macht er einen spürbaren Teil des Gesamtwerts aus, wird aber in Vergleichsgesprächen gern unter den Tisch gekehrt.

Erträge sichern, bevor sie verjähren

Ansprüche auf Herausgabe von Früchten und auf Zinsen unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren. Bei laufenden Erträgen kann die Frist für jede Zahlung gesondert zu laufen beginnen. Wer lange zuwartet, verliert also nach und nach die ältesten Beträge, selbst wenn der Hauptanspruch noch durchsetzbar ist. Fordern Sie deshalb frühzeitig Rechenschaft über die vereinnahmten Erträge.

Vermächtnis samt Erträgen verkaufen

Wenn Sie Ihr Vermächtnis an die Deutsche RechteKäufer GmbH verkaufen, berücksichtigen wir nicht nur den Gegenstand selbst. Bereits entstandene und künftige Ansprüche auf Früchte und Zinsen werden ausdrücklich mitübertragen und fließen in die Bewertung ein. Dadurch erhalten Sie einen Betrag, der den vollen Umfang Ihres Rechts abbildet, und müssen die Erträge nicht selbst einzeln einfordern.

Wie die Abtretung im Einzelnen funktioniert, lesen Sie im Beitrag Vermächtnis verkaufen. Ist Ihr Vermächtnis erst später fällig, finden Sie Hinweise im Beitrag Vermächtnis vor Fälligkeit verkaufen.

Was wir für die Bewertung brauchen

Hilfreich sind das Testament mit Eröffnungsprotokoll, Angaben zum vermachten Gegenstand, bei Immobilien der Mietvertrag und eine Übersicht der Mieteingänge, soweit Sie diese kennen. Bei Depots genügen zunächst Name der Bank und ungefährer Bestand. Liegt bereits eine Mahnung an den Erben vor, legen Sie diese bei. Sie markiert den Beginn des Verzugs.

Holen Sie sich, was Ihnen seit dem Erbfall zusteht. Starten Sie die kostenfreie Prüfung.

office@rechtekaeufer.de

Vorheriger Beitrag
Eltern gepflegt, Erbe geteilt? Ihr Ausgleich hat einen Wert
Nächster Beitrag
Geerbten Pflichtteil verkaufen: Wenn der Vater nie forderte